Opsiyon Modeline Yeni Düzenleme

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Yasa, 20 Aralık 2014 tarihinde yürürlüğe girdi.
Yabancı kökenli anne babanın Almanya’da doğmuş çocuklarını ilgilendiren opsiyon modeli kaldırıldı. Uygulama şimdiye kadar kişinin 23. Yaşını doldurmadan önce vatandaşlıklardan birine karar vermesini gerektiriyordu. Yeni yasa bazı durumlarda birden fazla vatandaşlığa olanak sağlıyor. 
Federal Meclisçe onaylanan yasa 20 Aralık 2014 tarihinde yürürlüğe girdi.

Tercih yükümlülüğüne muafiyet getiriyor
Gelecekte Almanya’da doğan göçmen çocukları için tercih zorunluluğu kalkıyor. Yasaya göre tercih muafiyetinden yararlanmak için 21. Yaşından önce en az 8 yıl Almanya’da yaşamış olmak gerekmektedir. Aynı durum Almanya’da herhangi bir okula 6 yıl gitmiş olmayı da yeterli görüyor. Tercih zorunluluğu Almanya’da bir okul diploması ya da meslek eğitimi görenler için de kaldırılmıştır. 

İyi ve uygulanabilir bir çözüm
Bu yasayla beraber Almanya’da doğmuş ve büyümüş gençler anne-babanın vatandaşlığı ve Alman vatandaşlığı arasında karar vermek zorunda kalmayacak. 
Şartlar konusunda yine de vatandaşlık ya da yabancılar dairesiyle görüşmek gerekmektedir.

OPTIONSPFLICHT NEU GEREGELT

Doppelte Staatsangehörigkeit möglich
Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern wird die sogenannte Optionspflicht abgeschafft: Bislang müssen sie sich bis zum vollendeten 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Das neue Gesetz sieht vor, in bestimmten Fällen die Mehrstaatigkeit zu akzeptieren.

Abgeschafft: Optionspflicht für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern.Foto: Integrationsbeauftragte / Jochen Eckel
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 19. September gebilligt. Am 3. Juli 2014 hatte der Bundestag das Gesetz beschlossen. Das Gesetz ist seit dem 20. Dezember 2014 in Kraft.

Von der Optionspflicht befreit
Künftig soll für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern die Optionspflicht entfallen. Diese Regelung ist auch im Koalitionsvertrag so festgelegt. Der Optionszwang galt bislang für Kinder, die in Deutschland geboren sind, dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und deren Eltern nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Laut Gesetz ist in Deutschland aufgewachsen und damit künftig von der Optionspflicht befreit, wer sich bei Vollendung seines 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland aufgehalten hat. Gleiches soll gelten, wenn der Betroffene sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat. Die Optionspflicht entfällt auch für diejenigen, die über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.

Gute und praktikable Lösung
Die Bundesregierung hat nun eine zeitgemäße Lösung für die Neuregelung der Optionspflicht gefunden. Das Gesetz berücksichtigt die veränderten Lebensumstände optionspflichtiger junger Menschen. In Deutschland geboren und aufgewachsen, müssen sie sich nicht länger zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden. Die Regelung betont zugleich den besonderen Wert, den die deutsche Staatsangehörigkeit für das Zusammenleben hat.

Prüfung der Voraussetzungen
Die Staatsangehörigkeitsbehörde kann das Vorliegen der Voraussetzungen und damit den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit schon vor Vollendung des 21. Lebensjahres feststellen. Diese Feststellung kann beantragt werden. Mit Vollendung des 21. Lebensjahres muss die Behörde dann tätig werden und die Voraussetzungen prüfen. Liegen entsprechende Informationen aus dem Melderegister vor, muss darüber hinaus nichts geprüft werden. Andernfalls müssen die Betroffenen das Aufwachsen in Deutschland anhand der genannten Kriterien nachweisen. Dies kann zum Beispiel durch Vorlage eines Schulzeugnisses erfolgen.

Freitag, 19. Dezember 2014

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